Presseaussendung · 27.07.2012 Geändertes Spitalgesetz in der Begutachtung
Stellungnahmen bis 3. September 2012 möglich

Veröffentlichung
Freitag, 27.07.2012, 09:18 Uhr
Themen
Gesundheit/Spital/Recht/Begutachtung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Spitalgesetzes zur Begutachtung versandt. Noch bis Montag, 3. September 2012 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Während der Auflagefrist hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

Mit diesem Gesetz soll das Spitalgesetz an die Novelle des Bundesgesetzes über Krankenan-stalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl I Nr. 147/2011, angepasst werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt in erster Linie den Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2010 (ÖSG 2010) um, der in der Bundesgesundheitskommission einvernehmlich zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung beschlossen wurde. Insbesondere wird vorgesehen, dass bisherige Standardkrankenanstalten unter bestimmten Voraussetzungen als Standardkrankenanstalten der Basisversorgung geführt werden können. Außerdem werden die möglichen fachrichtungsbezogenen Organisationsformen von Krankenanstalten sowie die verschiedenen Arten der Betriebsformen umfassend geregelt.

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