Presseaussendung · 11.07.2012
LR Schmid: Kindeswohl in den Mittelpunkt
Obsorgeregelung für uneheliche Kinder als verfassungswidrig aufgehoben
- Veröffentlichung
- Mittwoch, 11.07.2012, 16:59 Uhr
- Themen
- Soziales/Familie/Obsorge/Schmid
- Redaktion
- Thomas Mair
Bregenz (VLK) - Landesrätin Greti Schmid zeigt sich über das heutige (Mittwoch, 11. Juli) Urteil des Verfassungsgerichtshofes in der Obsorgeregelung für uneheliche Kinder erfreut: "Kinder haben das Recht auf Vater und Mutter". Die derzeitige Regelung sieht die alleinige Obsorge von unehelichen Kindern für die Mutter vor. Mit der heutigen Entscheidung können Väter künftig einen Antrag auf gemeinsame Obsorge auch bei unehelichen Kindern stellen.
Damit, so Schmid, werde dem Wunsch der Kinder auf Vater und Mutter nachhaltig entsprochen. "Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sehe ich auch als Unterstützung für Justizministerin Beatrix Karl in ihrem Bestreben, die gemeinsame Obsorge als Regelfall im neuen Familienrechtspaket zu verankern", so Familienlandesrätin Schmid.
Neuregelung der Obsorge
Landesrätin Schmid setzt sich für eine rasche Neuregelung der Obsorge ein: "Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen. Die gemeinsame Obsorge kann nur im Interesse des Kindes sein, denn damit wird es gleichermaßen von zwei fürsorglichen Elternteilen betreut. Das vorgelegte Familienrechtpaket der Justizministerin ist von wesentlicher Bedeutung und bringt zentrale familienpolitische Verbesserungen." Durch das Paket der Ministerin sollen Familienrechtsverfahren beschleunigt werden und es wird dann hoffentlich raschere und möglichst einvernehmliche Lösungen geben. Das soll für die Kinder auch nach der Trennung der Eltern Kontinuität sicherstellen.