Presseaussendung · 24.10.2011 Vorfall in Veterinärabteilung: Landesamtsdirektor legt Bericht vor
LAD Eberle: Staatsanwaltschaft soll Sachverhalt zusätzlich prüfen, Führungsfunktion von Erik Schmid wird einvernehmlich ruhend gestellt

Veröffentlichung
Montag, 24.10.2011, 16:11 Uhr
Themen
Verwaltung/Vorarlberg
Redaktion
Peter Marte

Bregenz (VLK) – Heute, Montag, hat Landesamtsdirektor Günther Eberle den von Landeshauptmann Herbert Sausgruber in Auftrag gegebenen Bericht zum Vorfall in der Veterinärabteilung vorgelegt.

Darin wird festgestellt, dass es zwischen Landes-Veterinär Erik Schmid und einer Mitarbeiterin im August 2011 zu einer verbalen Auseinandersetzung um die sachliche Richtigkeit eines Dienstformulars kam. Im Zuge dieses Konfliktes hielt Erik Schmid die rechte Hand der Mitarbeiterin fest, um dieses von ihr zuvor eingereichte und dann wieder zurück genommene Formular sicher zu stellen. Die dabei erlittene Verletzung ließ die Mitarbeiterin ärztlich versorgen. Im Zuge dieser Behandlung erhielt sie eine Entlastungsschiene.

Bereits einen Tag nach dem Vorfall wurde die Landes-Personalabteilung aktiv und forderte Schmid und dessen Mitarbeiterin auf, sich zu einem klärenden Gespräch zur Verfügung zu stellen: Von der Personalabteilung wurde dabei klar gestellt, dass ein derartiges Verhalten einer Führungskraft nicht toleriert und deshalb gerügt wird. Erik Schmid entschuldigte sich in weiterer Folge für sein ungebührendes Verhalten bei der Mitarbeiterin, die diese Entschuldigung ihrerseits annahm. Auf Anregung der Mitarbeiterin und der in das Gespräch ebenfalls eingebundenen Personalvertretung verpflichtete sich Erik Schmid zudem, ein Schmerzengeld zu bezahlen. Die Mitarbeiterin entschied, dieses Geld nicht anzunehmen, sondern in einen Unterstützungsfonds einzubezahlen. Alle am Gespräch Beteiligten haben dieser Vorgangsweise zugestimmt und ein dementsprechendes Protokoll gemeinsam unterschrieben.

Laut Bericht von Landesamtsdirektor Eberle hat die nun neuerlich durchgeführte Befragung aller involvierten Mitarbeiter bestätigt, dass diese Einigung dem Wunsch der verletzten Mitarbeiterin und der Personalvertretung entsprochen hat. Eberle: "Diese sehen die getroffene Vereinbarung nach wie vor als gute Lösung und wünschen diesbezüglich auch keine Änderung." Darüber hinaus haben alle befragten Abteilungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ausgeführt, dass es in der Vergangenheit keinerlei ähnlich gelagerten Vorfälle oder Übergriffe ihres Vorgesetzten gegeben hat.

Auch eine aktuelle Prüfung zum geltenden Strafrecht kommt zum Schluss, dass keine Anzeigepflicht durch den Dienstgeber vorgelegen hat. LAD Eberle: "Um jedoch zu dieser Frage eine absolute Rechtssicherheit zu erhalten, wurde die Sache vom Land inzwischen zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft vorgelegt." Bis diese rechtliche Beurteilung vorliegt, wird die Führungsfunktion von Erik Schmid einvernehmlich ruhend gestellt.

Abschließend stellt LAD Eberle fest, dass "jede Form von Gewaltanwendung aus Sicht des Dienstgebers Land eine Grenzüberschreitung darstellt, die nicht toleriert wird".

In diesem Zusammenhang betont LAD Eberle auch die Bedeutung einer kontinuierlichen Führungskräfteentwicklung im Landesdienst. In dabei angebotenen Lehrgängen setzen sich Führungskräfte mit den unterschiedlichsten Anforderungen im Rahmen von Führung auseinander. Erst am Mittwoch, 19. Oktober 2011 referierte etwa Günter Funke vor über 100 Führungskräften zum Thema "Mit Sinn und Werten führen".

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