Presseaussendung · 28.02.2011
Strengere Handhabung des Wettwesens
Novelle des Wettengesetzes in Begutachtung
- Veröffentlichung
- Montag, 28.02.2011, 15:41 Uhr
- Themen
- Recht/Wettengesetz/Schwärzler/Stemer
- Redaktion
- Gerhard Wirth
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Wettengesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Freitag, 1. April 2011 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann Änderungsvorschläge abgeben.
Ziel der Novellierung ist eine strengere Handhabung des Wettwesens, eine entsprechende Registrierung und Kontrolle sowie die Verhinderung von Umgehungen der Vorschriften, so die Landesräte Erich Schwärzler und Siegi Stemer. Diese Maßnahmen seien für einen besseren Jugendschutz sowie zur Eindämmung illegaler Wetten erforderlich.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Ausdehnung des Gesetzes auch auf die Vermittlung von Wettkunden durch Wettunternehmer Verhinderung von Umgehungen
- Beschränkung bei Wettterminals auf höchstens zwei Betriebsstätten mit höchstens je drei Wett-Terminals je Bewilligung
- Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen zur Registrierung und Überwachung
- Schutz für Kinder und Jugendliche: Alterskontrolle, Zutrittsverbot, Registrierung
- Verbot von Livewetten
- Möglichkeit der Selbstsperre
- Strenge Zuverlässigkeitskriterien für Bewilligungsinhaber
- Zentrales Register zur Überwachung mit Zugriff der Bezirkshauptmannschaften
- Wettbuch mit Identität der Wettkunden
- Hohe Bankgarantien für Bewilligungsinhaber
- Zeitgleiche Beschränkungen (8.00 bis 24.00 Uhr)
- Strengere Überwachungsbestimmungen
Im Anschluss an die öffentliche Begutachtung ist die Überarbeitung und Erstellung der Regierungsvorlage geplant. Nach dem das Wettengesetz auch technische Vorschriften enthält, ist eine Notifikation bei der Europäischen Kommission und in diesem Zusammenhang eine "Stillhaltefrist" von drei Monaten (bei Einsprüchen sechs Monate) erforderlich. Die Beschlussfassung im Landtag könnte demnach im Herbst erfolgen.