Presseaussendung · 07.12.2010 Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist wesentliches Ziel
Verwaltungsübereinkommen zwischen Land und AMS zur Umsetzung der Mindestsicherung

Veröffentlichung
Dienstag, 07.12.2010, 14:52 Uhr
Themen
Soziales/Mindestsicherung/Sausgruber/Schmid
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Landesrätin Greti Schmid und AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini haben heute, Dienstag, im Landhaus ein Verwaltungsübereinkommen zur Umsetzung der Mindestsicherung unterzeichnet. Zudem wird im Bezirk Dornbirn ein Pilotprojekt "One-Stop-Shop" im AMS gestartet. "Maßgebliches Ziel ist es, arbeitsfähige Menschen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern", sagte Landeshauptmann Herbert Sausgruber im Pressefoyer.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung tritt morgen, Mittwoch, in Kraft und gilt rückwirkend ab 1. September. In den Bezirkshauptmannschaften werden nun sukzessive alle Fälle aufgerollt, die seit 1. September in Sozialhilfebezug sind oder Anrecht auf Mindestsicherung gehabt hätten – etwa Alleinerzieherinnen mit Kindern. Neue Fälle fallen sofort in die Mindestsicherung.

Das Verwaltungsübereinkommen zwischen Land und Arbeitsmarktservice sieht vor, dass Anträge auf Mindestsicherung bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und bei den regionalen Stellen des AMS eingereicht werden können. Weitere Schwerpunkte der Vereinbarung sind die Festlegung eines intensiven Datenaustausches zwischen Bezirkshauptmannschaften und AMS sowie die Prüfung der Arbeitsfähigkeit. "Durch intensive Integrationsmaßnahmen soll die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit von Arbeitsuchenden – ob in Mindestsicherungsbezug oder nicht – gesteigert werden", so Landesrätin Schmid.

Die Klärung der Arbeitsfähigkeit erfolgt durch die sogenannte "Gesundheitsstraße". Die in diesem Wege erstellten Gutachten werden von allen Beteiligten – AMS, Pensionsversicherungsanstalt und Land – anerkannt, erläuterte AMS-Geschäftsführer Strini.

Im Bezirk Dornbirn wird in einem Pilotprojekt die Abwicklung der Mindestsicherung als "One-Stop-Shop" geprüft. Ziel ist es, die einzelnen Ablaufschritte dadurch rascher zu erledigen und den verwaltungstechnischen Ablauf optimieren zu können. Vor allem aber geht es darum, Menschen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Zahlen und Fakten zur Mindestsicherung
- E-card und Krankenversicherung für alle 
- Auszahlung zwölfmal jährlich
- Mindestsicherungsrichtsatz Erwachsene 560,19 Euro
- Mindestsicherungsrichtsatz Paare 837,05 Euro
- Mindestsicherungsrichtsatz Kinder 162,46 Euro
- Beschluss am 6. Oktober 2010
- Inkrafttreten am 8. Dezember 2010
- Rückwirkende Abwicklung ab 1. September 2010

Sozialhilfebezieherinnen bzw. -bezieher
- 2009 gesamt 4.928 Fälle (9.972 Personen)
- 1. Dezember 2010: 2.001 Fälle (4.365 Personen)

Fakten zur Kooperation Sozialhilfe/AMS
- Antragsabgabe bei Gemeinde, BH und AMS
- Datenaustausch BH/AMS
- Prüfung Arbeitsfähigkeit
- Identifizierung arbeitsfähiger Menschen bei AMS bzw. MIndestsicherung
- Intensive Integrationsmaßnahmen für Arbeitsfähige

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