Presseaussendung · 05.11.2010 Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft feiert 25-jähriges Bestehen
LH Sausgruber und LTP Mennel: Einrichtung steht für gelebte Eigenständigkeit zum direkten Nutzen für die Menschen im Land

Veröffentlichung
Freitag, 05.11.2010, 14:51 Uhr
Themen
Landtag/Verwaltung/Volksanwaltschaft/Mennel/Sausgruber
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Im Montfortsaal des Landhauses in Bregenz ist am Freitag im Beisein von Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landtagspräsidentin Bernadette Mennel das 25-jährige Bestehen der Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft gefeiert worden. Bis heute verfügt – außer Tirol mit einer etwas abgeschwächten Variante – kein anderes Land im Bundesgebiet über eine solche Einrichtung. "Die Arbeit der Landesvolksanwaltschaft wird von den Menschen in Vorarlberg sehr geschätzt", waren sich Sausgruber und Mennel einig.

Es sei richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen, für die das Land oder die Gemeinden zuständig sind, nicht einer Stelle in Wien schreiben müssen, sondern sich vor Ort einer kompetenten Anlaufstelle anvertrauen können, betonte die Landtagspräsidentin. Mehr als zwei Drittel aller Fälle werden persönlich durch Vorsprachen an die Landesvolksanwaltschaft herangetragen. "Trotz allem Bemühen mit einzelnen Sprechtagen in den Ländern ist eine solche Erreichbarkeit allein schon wegen der Entfernung in gleicher Weise von der Volksanwaltschaft des Bundes nicht zu gewährleisten", so Mennel.

Auch der Landeshauptmann sieht in der räumlichen Nähe einen entscheidenden Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: "Bei vielen Fragen spielt die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Die Einrichtung ist hier gegenüber einer von Wien ausgehenden Vermittlung über die Bundesvolksanwaltschaft klar im Vorteil". Für Sausgruber steht die Einrichtung für "gelebte Eigenständigkeit, von der unmittelbar die Menschen im Land profitieren".

Vielfältige Aufgaben

Die Aufgaben der Landesvolksanwaltschaft sind vielseitig. Zu ihnen gehört die Prüfung von Beschwerden über die Verwaltung von Land und Gemeinden ebenso wie die Beratung und das Erteilen von Auskünften. Die Einrichtung kann Anregungen und Empfehlungen abgeben, wie Missstände beseitigt und Gesetze neu gestaltet werden können. Auch das Vorgehen gegen Diskriminierungen ist Bestandteil im umfangreichen Tätigkeitsspektrum. In den vergangenen 25 Jahren wurden mehr als 3.700 Missstandsprüfungen durchgeführt und rund 10.200 größere (aktenmäßig erfasste) Beratungen. Seit Anfang November 2009 übt Gabriele Strele als erste Frau das Amt der Landesvolksanwältin aus. Strele und ihren beiden Vorgängern, Nikolaus Schwärzler und Felix Dünser, dankten Mennel und Sausgruber für die Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger, die sie geleistet haben bzw. immer noch leisten.

Landesvolksanwältin Strele selbst sieht die Institution als "letzte Prüfinstanz bei Beschwerden und Sprachrohr der Bevölkerung bei Behörden auf der Suche nach konstruktiven Lösungen". Damit diese konstruktiven Lösungen erzielt werden können, sei die Bereitschaft aller Beteiligten notwendig, so Strele: "Es geht darum, offen für neue Wege zu sein und einander zuzuhören".

Verfassungsrechtliche Grundlage

Das verfassungsrechtliche Fundament für die Einrichtung einer Landesvolksanwaltschaft in Vorarlberg wurde im Jahre 1984 gelegt. Die Novelle der Landesverfassung konnte damals im Landtag einstimmig beschlossen werden. Die entsprechenden Regelungen sind in den Artikeln 59, 60 und 61 der Vorarlberger Landesverfassung verankert. Im Jahr 1985 wurde erstmals ein Landesvolksanwalt gewählt. Der große politische Rückhalt der Einrichtung ergibt sich aus der Bestellung: Bis heute ist für die Wahl eines Landesvolksanwaltes bzw. -volksanwältin eine Dreiviertelmehrheit im Landtag nötig – das sind 27 der 36 Abgeordneten-Stimmen. Nur eine Wiederwahl ist zulässig.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com