Presseaussendung · 13.08.2010 Rechtlicher Rahmen für Landes- und Gemeindestatistiken Statistikgesetz bis 13. September in Begutachtung

Veröffentlichung
Freitag, 13.08.2010, 09:24 Uhr
Themen
Recht/Statistik/Stemer
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines Statistikgesetzes zur Begutachtung versandt. "Es ist mit nur neun Paragrafen äußerst schlank gehalten, inhaltlich aber durchaus gewichtig. Ziel ist es, einen geeigneten rechtlichen Rahmen für Landes- und Gemeindestatistiken zu schaffen", sagt Landesrat Siegi Stemer dazu.

Der Entwurf wurde im Vorfeld einer begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen, in die der Gemeindeverband und die Wirtschaftskammer Vorarlberg eingebunden waren. "Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass ein Statistikgesetz in Zeiten erhöhter datenschutzrechtlicher Anforderungen notwendig ist und dass die Ziele 'Aussagekräftige Statistik', 'Rechtssicherheit bzw. Sicherstellung der Datenbeschaffung' und 'Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen' mit dem vorliegenden Entwurf gut erfüllt werden", so Landesrat Stemer. Der Weg einer klaren, auf das Wesentliche beschränkten Landesgesetzgebung werde damit fortgesetzt.

Die Vorarlberger Landesstatistik erstellt regelmäßig Auswertungen über wirtschaftliche, demographische, soziale, ökologische und kulturelle Entwicklungen, darunter die Bevölkerungsstatistik, die Wohnbaustatistik, die Tourismusstatistik oder die Kindertagesheim- und Schulstatistik. In geringerem Umfang werden vergleichbare Statistiken auch auf Gemeindeebene erstellt. Es sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Landes- und Gemeindepolitik.

Im neuen Statistikgesetz wird nun geregelt, wie die Landes- und Gemeindestatistik zu ihen Basisdaten gelangt, die sie für die Erstellung von Statistiken benötigt: Es können entweder eigene Daten oder solche von anderen Stellen (z.B. Statistik Austria) verwendet werden oder es können statistische Erhebungen, etwa Befragungen, durchgeführt werden. Auch die Auswertung und weitere Verwendung der Ergebnisse wird im Gesetz geregelt. Dabei geht es nicht zuletzt um datenschutzrechtliche Anforderungen sowie um die näheren Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Zugänglichkeit der Statistiken.

Der Gesetzesentwurf liegt bis Montag, 13. September bei den Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auch auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

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