Presseaussendung · 19.07.2010 Änderungen beim Spitalgesetz Gesetzesentwurf bis 9. August in der Begutachtung

Veröffentlichung
Montag, 19.07.2010, 08:54 Uhr
Themen
Recht/Gesundheit/Gesetzgebung/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Spitalgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzesentwurf liegt noch bis Montag, 9. August 2010 bei den Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auch auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der Gesetzesentwurf dient in erster Linie dazu, das Spitalgesetz an das geänderte Bundesgesetz über Kranken - und Kuranstalten (KAKuG) anzupassen und sieht dafür im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
- Anpassungen im Zusammenhang mit der berufsrechtlichen Trennung von Ärzten und Zahnärzten
- Neuregelung über den ärztlichen Dienst in Zahnambulatorien und ihre Führung
- Erweiterung der Zuständigkeit der Ethikkommission auf die Durchführung von Pflegeforschungsprojekten und die Anwendung neuer Pflege- und Behandlungskonzepte bzw. -methoden in Krankenanstalten

   Darüber hinaus führt der Gesetzesentwurf zur Ausdehnung der Zuständigkeit der Ethikkommission auf die Durchführung von Pflegeforschungsprojekten in Pflegeheimen und beinhaltet Neuregelungen über die Gebühren von Begleitpersonen sowie die Umbenennung des bisherigen Spitalplanes in "Regionaler Strukturplan Gesundheit".

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