Presseaussendung · 12.07.2010 Patienten- und Klientenschutzgesetz in der Begutachtung Stellungnahmen bis 9. August 2010 möglich

Veröffentlichung
Montag, 12.07.2010, 09:15 Uhr
Themen
Recht/Gesundheit/Gesetzgebung/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Patienten- und Klientenschutzgesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Montag, 9. August 2010 haben alle Landesbürgerinnen und -bürger die Möglichkeit, im Amt der Landesregierung, bei den Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften den Gesetzestext einzusehen sowie im Internet auf www.vorarlberg.at abzurufen und Änderungsvorschläge zu machen.

Das Gesetz dient der Umsetzung einer Änderung des Bundesgesetzes über Kranken- und Kuranstalten. Die Patientenanwaltschaft kann nach dem neuen Gesetzesentwurf jetzt auch dann eine Entschädigung zuerkennen, wenn die Haftung des Rechtsträgers der Krankenanstalt nicht gegeben ist und es sich um eine seltene, schwerwiegende Komplikation handelt, die zu einer erheblichen Schädigung geführt hat.

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