Presseaussendung · 08.06.2010 Gesundheitsversorgung: Länderforderungen berücksichtigt LSth. Wallner zum Beschluss der EU-Gesundheitsminister

Veröffentlichung
Dienstag, 08.06.2010, 15:33 Uhr
Themen
Gesundheit/EU/Wallner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – "Die Bundesländer haben intensiv an der Patientenrichtlinie mitgearbeitet und wichtige Forderungen sind nun in den Beschluss eingeflossen", kommentiert Landesstatthalter und Gesundheitslandesrat Markus Wallner die heutige (Dienstag) Einigung der EU-Gesundheitsminister über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.

Die Patientenrichtlinie regelt, zu welchen Bedingungen sich Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können. Man habe stets klargestellt, dass für EU-Bürgerinnen und -Bürger Vollkosten für Krankenhausbehandlungen verrechnet werden müssen und eine Genehmigung aus dem Heimatland zur Behandlung notwendig ist, sagt Wallner. Zudem dürfe der internationale Zugang zu den Spitalsleistungen nicht dazu führen, dass dadurch die finanzielle Stabilität und Versorgungssicherheit gefährdet wird oder lange Wartezeiten für die eigenen Patientinnen und Patienten entstehen.

Noch im Dezember ist ein Beschluss der Patientenrichtlinie nach längerer Diskussion am Widerstand einiger EU-Länder gescheitert, nun einigten sich die EU-Minister. Bislang musste jeder, der eine Gesundheitsdienstleistung im Ausland in Anspruch nehmen will, eine Genehmigung bei der heimischen Sozialversicherung einholen. "Diese Vorabgenehmigung wurde nun zur Voraussetzung für die Behandlung gemacht und wir hoffen, dass auch das Europaparlament im Herbst diese Richtlinie positiv behandeln wird", betont Wallner. "Dabei werden wir sehr genau beobachten, dass die von uns geforderten Positionen beibehalten werden." Die Vorabgenehmigung gelte es beizubehalten, um das eigene Gesundheitssystem nicht zu überlasten und im Rahmen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einen Vollkostenersatz zu gewährleisten. Gastpatienten, die öffentliche Krankenanstalten in Vorarlberg in Anspruch nehmen, werden derzeit von den ausländischen Sozialversicherungsträgern getragen und grenzüberschreitend abgerechnet. Schon jetzt gebe es bei Kostenrückerstattungen von Gastpatienten allerdings bei einzelnen Staaten immer wieder Verzögerungen.

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