Presseaussendung · 19.05.2010 Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen neu geregelt LH Sausgruber und LR Rüdisser: Vergabekriterien bilden nützlichen Rahmen für Gemeinden

Veröffentlichung
Mittwoch, 19.05.2010, 08:34 Uhr
Themen
Soziales/Wohnen/Sausgruber/Rüdisser
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Seit kurzem sind die neuen Wohnungsvergaberichtlinien in Kraft, die das Land, der Vorarlberger Gemeindeverband sowie Vertreter aus sieben heimischen Kommunen gemeinsam erarbeitet haben. Darin enthalten sind die Kriterien, wie die Vergabe von integrativen Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen in Vorarlberg durch die Gemeinden hinkünftig zu erfolgen hat. "Es ist eine Hilfe für die Kommunen, damit Wohnungsvergaben so transparent, objektiv und so gerecht wie möglich abgewickelt werden können", betonen Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Wohnbaulandesrat Karlheinz Rüdisser.

Ergänzend zu den Wohnbauförderungsrichtlinien, die seit Jänner 2009 gelten, hat die Landesregierung vor einem Monat die Wohnungsvergaberichtlinien des Landes für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen beschlossen. Sie geben einen verbesserten Rahmen vor und beinhalten die Voraussetzungen, nach denen Gemeinden Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen an förderbare Haushalte vergeben dürfen. Den Richtlinien wurde vom Vorarlberger Gemeindeverband und von den gemeinnützigen Bauvereinigungen des Landes zugestimmt. Das Kuratorium des Landeswohnbaufonds und der Wohnbauförderungsbeirat, der mit allen im Landtag vertretenen Parteien besetzt ist, haben ebenfalls Zustimmung bekundet.

Erfreut über das parteiübergreifende Einvernehmen zeigt sich Landeshauptmann Sausgruber: "Die breite Zustimmung macht deutlich, dass eine gute Lösung erzielt werden konnte. Dafür ist dem Gemeindeverband, den Vertretern der sieben eingebundenen Kommunen sowie den Experten im Land herzlich zu danken". Seiner Ansicht nach werden die zusätzlichen Richtlinien dazu beitragen, dass die Abläufe noch treffsicherer und sozial ausgewogener vonstatten gehen.

Gemeinde-Autonomie bleibt gewahrt

Wie die Vergabe von Wohnungen gemeinnütziger Bauträger im Detail geregelt ist, bleibt im Aufgabenbereich jeder Gemeinde. "Ein großes Anliegen des Landes war es, den Gemeinden einen Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu erhalten. Auf diese Weise kann jede Gemeinde ein auf ihre Verhältnisse abgestimmtes, sozial gerechtes Vergabesystem umsetzen", erklärt Landesrat Rüdisser. Neben dem Festlegen von Auswahlkriterien ist auch die Beurteilung des Wohnungsbedarfs bzw. die Zuweisung von Wohnungen weiter Sache der Standortkommune. Die Abteilung Wohnbauförderung hat allen Vorarlberger Gemeinden und sämtlichen gemeinnützigen Wohnbauträgern im Land eine Informationsbroschüre zu den neuen Wohnungsvergaberichtlinien zukommen lassen. Interessierte können die Broschüre als PDF-Dokument im Internet kostenlos unter http://www.vorarlberg.at/pdf/wohnungsvergaberichtlinie.pdf aufrufen und herunterladen.

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