Presseaussendung · 19.04.2010 LSth. Wallner und LTP Mennel Vorarlbergs neue Vertreter im AdR Vertretung der Länderinteressen kommt immer größere Bedeutung zu

Veröffentlichung
Montag, 19.04.2010, 11:56 Uhr
Themen
EU/AdR/Wallner/Mennel
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Nach dem entsprechenden Beschluss der Landesregierung hat die Bundesregierung Landesstatthalter Markus Wallner zum neuen Vertreter Vorarlbergs im EU-Ausschuss der Regionen (AdR) bestellt. Wallners Stellvertreterin in dieser Funktion ist Landtagspräsidentin Bernadette Mennel. Nach der mittlerweile erfolgten Zustimmung des EU-Ministerrates ist die neue Vorarlberger AdR-Vertretung ab sofort wirksam.

Vorarlberg nehme seine internationalen Aufgaben besonders engagiert wahr, so Landesstatthalter Wallner: "Vor allem auf Ebene der EU kommt der Vertretung lokaler und regionaler Interessen eine immer größere Bedeutung zu.“ Die erweiterten Mitsprachemöglichkeiten sowohl im Vorfeld eines EU-Rechtsaktes als auch bei der Anfechtung vor dem EuGH sind für Wallner "eine wichtige Grundlage, um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und damit die Wahrung der Interessen von Ländern und Regionen künftig zu gewährleisten". Wallner wird daher Vorarlberg bei der nächsten Sitzung der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS) am Mittwoch, 21. April in Brüssel vertreten. Auf der Tagesordnung stehen u.a. das Arbeitsprogramm 2010, die Finanzkrise sowie öffentlich-private Partnerschaften.

Landtagspräsidentin Mennel betonte in einer ersten Stellungnahme die durch den Lissabon-Vertrag gestärkten Mitwirkungsrechte der Länder und Regionen. Es gelte nun, das Erreichte weiterzuentwickeln. "Gerade die Regionalparlamente sind aufgerufen, eine vermittelnde Rolle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der EU wahrzunehmen", so Mennel.

 AdR – Die "Länderkammer" der EU

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist praktisch die "Länderkammer" der Europäischen Union – also jene Institution, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU eine Stimme verleiht. Die Verträge verpflichten die Kommission, das Parlament und den Rat dazu, den Ausschuss der Regionen anzuhören, wenn Vorschläge in Bereichen erarbeitet werden, die für die lokale oder regionale Ebene relevant sind. Der Vertrag von Lissabon gibt dem AdR nun auch das Recht, wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gegen Rechtsakte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben, wenn der AdR im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens anzuhören war.

Dem AdR gehören 344 Mitglieder aus 27 EU-Mitgliedstaaten an. Die ausschussinternen Arbeiten finden in sechs Fachkommissionen statt, die die Vorschläge prüfen und erörtern und Stellungnahmen zu zentralen Themen verfassen. Vorarlberg ist in den beiden Fachkommissionen ECOS (Wirtschafts- und Sozialpolitik) und CIVEX (Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen) vertreten.

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