Presseaussendung · 31.03.2010 Rechtliche Weichenstellung für Mindestsicherung Gesetzestext bis 23. April in der Begutachtung

Veröffentlichung
Mittwoch, 31.03.2010, 09:22 Uhr
Themen
Recht/Landwirtschaft/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Gesetzesentwurf einer Sammelnovelle zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 23. April 2010 bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit der vorliegenden Sammelnovelle, die vor allem Änderungen im derzeitigen Sozialhilfegesetz (künftig: Mindestsicherungsgesetz) bewirkt, erfolgt die Umsetzung der staatsrechtlichen Vereinbarung über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Ziel der Vereinbarung ist die verstärkte Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die weitestmögliche Förderung einer dauerhaften (Wieder-)Eingliederung ihrer Bezieherinnen und Bezieher in das Erwerbsleben. Außerdem wird damit eine gewisse Einheitlichkeit hinsichtlich Leistungsumfang und Leistungshöhe zwischen den einzelnen Ländern bezweckt.

Neu sind insbesondere eine flächendeckende Krankenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherungsleistungen und verbesserte Bestimmungen hinsichtlich allfälliger Kostenersätze. Außerdem sind Verbesserungen für die Betroffenen im Verfahren vorgesehen.

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