Presseaussendung · 03.03.2010 LR Schmid: Vorarlberger Jugendschutzbestimmungen vorbildlich "Kein neues Bundesgesetz sondern Harmonisierungsprozess mit den Ländern notwendig"

Veröffentlichung
Mittwoch, 03.03.2010, 15:03 Uhr
Themen
Jugend/Jugendschutz/Schmid
Redaktion
Thomas Mair

Wien (VLK) - Auf Einladung von Bundesminister Reinhold Mitterlehner fand heute, Mittwoch, in Wien eine Enquete zum Thema Jugendschutz statt. Auch Landesrätin Greti Schmid nahm daran teil: "Ich begrüße eine Diskussion der Angleichung der unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen der Länder. Der Weg dorthin sollte aber nicht über ein Bundesjugendschutzgesetz führen," sagt Schmid, die einer Harmonisierungsdiskussion in enger Kooperation mit den Jugendlichen und den Ländern den Vorzug gibt: "Die Kompetenzen im Bereich Jugendschutz müssen wie bisher auch bei den Ländern bleiben, denn Jugendschutz, Jugendförderung und Jugendbeteiligung spielt sich auf Länder- bzw. auf Gemeindeebene ab." Es müsse auch garantiert sein, dass die hohen Vorarlberger Standards erhalten bleiben, betont Landesrätin Schmid.

Vorarlberg hat im Jahr 1999 in enger Kooperation mit dem Jugendbeirat ein vorbildliches und auf breiter Basis getragenes Jugendgesetz erarbeitet, das im Jahr 2004 zum Thema Alkoholabgabe an Jugendliche unter 16 Jahren novelliert wurde. "So dürfen laut unserem Gesetz an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Tabakwaren angeboten, weitergegeben oder überlassen werden“, führt Landesrätin Schmid an. Ebenso dürfen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr keine alkoholischen Getränke und Tabakwaren in der Öffentlichkeit konsumiert werden: "Dieses klare Signal im Sinne des Jugendschutzgesetzes muss weiterhin bestehen bleiben. Wir wollen keine Nivellierung nach unten."

Kinder- und Jugendschutz im Ländervergleich

Am Programm der heutigen Veranstaltung stand ein Expertenvortrag über Kinder- und Jugendschutz in Deutschland. Im Anschluss daran hatten die Vertreter der Länder und Jugendorganisationen sowie Experten die Möglichkeit zur Diskussion. Ein Bundes - Jugendschutzgesetz wird von mehreren Ländern - auch von Vorarlberger Seite - abgelehnt. "Wir brauchen kein neues Bundesjugendschutzgesetz, sondern eine intensive Diskussion aller Länder zu Eckpunkten des Jugendschutzes - beispielsweise Ausgehzeiten, Alkoholabgabe, Suchtmittel und Neue Medien", sagt Landesrätin Schmid im Anschluss an die Enquete. "Ziel dieses Prozesses könnte eine Ländervereinbarung - eine so genannte 15a Vereinbarung über eine gemeinsame Regelung der genannten Eckpunkte sein."

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