Presseaussendung · 14.01.2010 LH Sausgruber: Niemanden in Vorarlberg im Stich lassen Landesregierung gewährt Beihilfen zur Behebung von Elementarschäden

Veröffentlichung
Donnerstag, 14.01.2010, 08:29 Uhr
Themen
Umwelt/Beihilfen/Sausgruber/Schwärzler
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Für die Beseitigung von Katastrophenschäden in Vorarlberg hat die Landesregierung kürzlich 64 Anträge bewilligt und damit Beihilfen in Höhe von knapp 312.000 Euro freigegeben. Mit dem Geld werden Einzelpersonen, Personengruppen und Gemeinden unterstützt, die Opfer von Naturgewalten geworden sind. Die Beihilfen sind für Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Erich Schwärzler ein wichtiges Handlungsinstrument. "Niemand, der Hilfe braucht, soll im Stich gelassen werden", lautet die Devise. Als äußerst effizient hat sich diese Form der Unterstützung nach den Hochwasserereignissen von 1999 und 2005 erwiesen. Trotz der immensen Zerstörung konnten die Schadensfälle prompt und unkompliziert abgewickelt werden.

Hochwasserereignisse, aber auch Erdrutsche, Lawinenabgänge oder Muren hinterlassen neben einem Bild der Verwüstung an Gebäuden, Grundstücken, Verkehrswegen oder Infrastrukturanlagen immer auch Menschen, die unmittelbar damit konfrontiert und davon betroffen sind. Für sie bedeuten solche Unglücksfälle eine hohe finanzielle Belastung. In dieser Notlage unterstützend zur Seite zu stehen und bei der Aufarbeitung bzw. Reparatur der Schäden behilflich zu sein, ist ein wichtiges Anliegen des Landes, betonen Sausgruber und Schwärzler: "Die Menschen müssen wissen, dass sie sich in Notsituationen auf die Solidarität der Gemeinschaft verlassen können".

Unkomplizierte und rasche Hilfe

Die Agrarbezirksbehörde ist als zuständige Stelle mit der Abwicklung der Anträge betraut. Die Höhe der Beihilfen hängt von den Kosten der Schadensbehebung ab, wobei bei Gesamtschäden unter 365 Euro keine Beihilfen gewährt werden. Ausgenommen von Beihilfen sind zudem alle Schäden, die "normal" versicherbar gewesen wären (etwa Sturmschäden an einem Dachstuhl bei einem fertiggestellten Wohnhaus). Anträge sind mit den bei den Gemeindeämtern aufliegenden Antragsformularen, rechtzeitig vor Schadensbehebung, bis spätestens sechs Monate nach Schadenseintritt unter Angabe des Datums des Schadenseintrittes sowie der Art und des Umfanges des Schadens bei der Agrarbezirksbehörde einzubringen.

An 3.832 Antragsteller, die eine Beihilfe für die Behebung von Katastrophenschäden erhalten haben, wurden seit 1999 Beihilfen in der Höhe von fast 76 Millionen Euro ausbezahlt. Die anerkannten Schadensbehebungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 132 Millionen Euro. Damit ergibt sich eine durchschnittliche Beihilfe von beinahe 58 Prozent.

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