Presseaussendung · 18.05.2018 LH Wallner: "Weg mit Doppelgleisigkeiten, hin zu einem klaren Föderalismus" Landeshauptleutekonferenz einigt sich mit Bundesminister Moser auf weitgehenden Verzicht der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung

Veröffentlichung
Freitag, 18.05.2018, 14:58 Uhr
Themen
Politik/Finanzen/Föderalismus/Landeshauptleute/Wallner
Redaktion
admin

Wien (VLK) – Bei der Konferenz der Landeshauptleute, die am Freitag (18. Mai) in der Bundeshauptstadt getagt hat, haben sich Bund und Länder auf eine weitgehende Kompetenzentflechtung im Bereich der Art. 12 Materie geeinigt. "Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Länder bei Reformvorhaben eine aktive Rolle einnehmen", zog Landeshauptmann Markus Wallner nach dem Treffen eine positive Bilanz.

Bei der Bereinigung des Verfassungsartikels 12, also jener Materien, bei denen der Bund für die Grundsatz- und die Länder für die Ausführungsgesetzgebung sowie Vollziehung zuständig sind, haben sich die Landeshauptleute in den Verhandlungen mit Justiz- und Reformminister Josef Moser auf eine Lösung geeinigt. "Damit wurde eine wichtige Vorarlberger Forderung umgesetzt", so Wallner. "Weg mit Doppelgleisigkeiten, hin zu klaren Kompetenzen", unterstreicht der Landeshauptmann. Aufbauend auf den wichtigen Vorbeschlüssen bei den Tagungen in Alpbach und Feldkirch sollen die Materien Bodenreform, Pflanzenschutz gegen Krankheiten und Schädlinge, Volkspflegestätten, Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge, Gesundheitliche Anforderungen für Kurorte und Kuranstalten und Natürliche Heilvorkommen zukünftig in den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder (Art. 15 BV-G) verschoben werden.

Im Gegenzug dazu soll für die Bevölkerungspolitik und öffentl. Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten zukünftig der Bund zuständig sein. Das Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte geht, soll in Art. 11 B-VG wandern. Die Kompetenzzuordnungen für die Bereiche Armenwesen, Elektrizitätswesen, Heil- und Pflegeanstalten sowie die Frage der Verfahrenskonzentrationen werden ab Sommer in einer politischen Bund-Länder-Arbeitsgruppe einer Lösung zugeführt.

Wegfall von gegenseitigen Zustimmungsrechten

Weiters werden gegenseitige Blockademöglichkeiten von Bund und Ländern abgeschafft. Das bedeutet, dass verschiedene wechselseitige Zustimmungsrechte, wie etwa das Zustimmungsrecht der Bundesregierung hinsichtlich der Organisation des Amtes der Landesregierung oder bei der Bestellung des Landesamtsdirektors sowie bei Änderungen in den Sprengeln der politischen Bezirke bzw. Bezirksgerichte, zukünftig aufgehoben werden.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com