Presseaussendung · 17.05.2018 LH Wallner: Landesregierung steht bei Bettelverbot hinter Feldkirch Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof übermittelt

Veröffentlichung
Donnerstag, 17.05.2018, 14:31 Uhr
Themen
Politik/Soziales/Bettelei/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der Verfassungsgerichtshof prüft aufgrund zweier vorliegender Fälle das Bettelverbot der Stadt Feldkirch. In ihrer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof unterstützt die Vorarlberger Landesregierung die Verordnung der Stadt Feldkirch, betont Landeshauptmann Markus Wallner: „Wir stehen hinter Feldkirch“.

Die Feldkircher Stadtvertretung hat im Mai 2016 eine Verordnung über ein Bettelverbot gemäß dem Landes-Sicherheitsgesetz beschlossen. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei Verfahren zur Prüfung dieser Verordnung anhängig. Die Landesregierung hat dazu eine Stellungnahme verfasst und dem Verfassungsgerichtshof übermittelt. „Wir stehen hinter dem Bettelverbot der Stadt Feldkirch“, betont Landeshauptmann Wallner. Als Argumente dafür stellt die Landesregierung fest, dass die Bettelverbots-Verordnung kein flächendeckendes absolutes Verbot des stillen Bettelns enthalte, sondern das Verbot nur in einzelnen Teilen des Stadtgebietes – mit zeitlicher Befristung - gelte.

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