Presseaussendung · 22.01.2018 LH Wallner: „Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für Integration“ Landeshauptmann begrüßt von Bildungsminister Faßmann vorgestellten Maßnahmenkatalog

Veröffentlichung
Montag, 22.01.2018, 15:53 Uhr
Themen
Bildung/Deutschförderung/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz/Wien (VLK) – Mangelnde Kenntnisse in der Unterrichtssprache Deutsch stellen bei der Integration und im Zuge der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn ein erhebliches Hindernis dar. Das Bildungsministerium hat nun konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz vorgelegt. Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt diesen Maßnahmenkatalog: „Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für Integration. Nur wer über gute Deutschkenntnisse verfügt, kommt im Unterricht mit.“

Die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, die über Förderbedarf in der Unterrichtssprache Deutsch verfügen, wird in Zukunft auf Basis einer einheitlichen und verbindlichen Systematik erfolgen, wie Bildungsminister Heinz Faßmann heute (Montag) präsentierte. Für jene, die als außerordentliche Schüler aufgenommen werden, soll der verpflichtende Besuch einer Deutschförderklasse künftig vorgesehen werden. Jene, die eine Deutschförderklasse erfolgreich absolviert haben, müssen einen weiterführenden Deutschförderkurs besuchen.

Deutschförderklassen  

Laut dem Bildungsminister soll das Ausmaß der Deutschförderung zwischen 15 und 20 Wochenstunden intensives Sprachtraining im Rahmen der jeweiligen Gesamtwochenstundenanzahl betragen. Neben dem Besuch einer Deutschförderklasse sollen außerordentliche Schüler als Teil der Regelklassen geführt werden und an bestimmten Fächern und Aktivitäten des Regelunterrichts (z.B. Turnen, Werkunterricht, Klassen- und Schulausflüge uvm.) teilnehmen. Die neuen Deutschförderklassen können mindestens ein bis maximal vier Semester besucht werden. Der Besuch der Deutschförderklasse ist so lange verbindlich, bis der Übertritt des Schülers aufgrund der standardisierten Testergebnisse in die Regelklasse nachweislich möglich ist.

Neben Deutschförderklassen werden Deutschförderkurse für jene Schülerinnen und Schüler, die einen nachweislichen Sprachfortschritt vorweisen, aber weiteren Förderbedarf haben, eingerichtet.

Neuerung bei der Schulreife-Feststellung

Als „wichtigen, positiven Schritt“ bezeichnet der Landeshauptmann auch die Präzisierung der Kriterien für die Feststellung der Schulreife: „Das Beherrschen der Unterrichtssprache Deutsch als Kriterium der Schulreife wird rechtlich verankert. Jene Schülerinnen und Schüler, die am Beginn der Schulpflicht über erhebliche Sprachdefizite verfügen, müssen ebenso die neu geschaffenen Deutschförderklassen besuchen.“ Um den Sprachförderbedarf treffsicherer als bislang festzustellen, werden einheitliche Testverfahren eingeführt.

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