Presseaussendung · 17.11.2017 LR Wiesflecker: "Familien stärken, Kinder schützen" Landesrätin vertrat Vorarlberg bei Konferenz der Kinder- und Jugendhilfereferentinnen und -referenten der Länder in Tirol

Veröffentlichung
Freitag, 17.11.2017, 15:58 Uhr
Themen
Soziales/Obsorge/Wiesflecker
Redaktion
Simon Groß

Innsbruck (VLK) – "Das Kindeswohl hat oberste Priorität". Das hat am Freitag (17. November) Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker beim Treffen der Kinder- und Jugendhilfereferentinnen und -referenten der Länder in Innsbruck betont. Damit das Kindeswohl auch bei Fremdunterbringung gut gesichert ist, brauche es gute Rahmenbedingungen, stellte die Landesrätin weiter klar. Am wichtigen Thema der Pflegschaftsreform müsse weitergearbeitet werden, gab Wiesflecker die weitere Richtung vor. Im nächsten Jahr ist Vorarlberg an der Reihe, die Kinder- und Jugendhilfekonferenz auszurichten.

Um allen Kindern und Jugendlichen, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen müssen, gleichwertige Angebote bieten zu können, haben sich die Kinder- und JugendhilfereferentInnen dazu entschlossen, eine österreichweite Weiterentwicklung der Einrichtungen der vollen Erziehung anzugehen. Dazu soll nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, erklärt Wiesflecker: "Ich freue mich sehr, dass dieser Vorschlag jetzt auch auf politischer Ebene die Zustimmung meiner Landesregierungs-Kolleginnen und –Kollegen gefunden hat und wir nun gemeinsam daran arbeiten, für die Kinder und Jugendlichen verbindliche Leitlinien zur Förderung und Unterstützung zu erarbeiten und diese als neue Grundlage für alle Einrichtungen zu verankern". In Vorarlberg gibt es bereits zwei Dialoggruppen, in denen Expertinnen und Experten der öffentlichen und privaten Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam fachliche Standards weiterentwickeln.

Vorarlberg übernimmt Vorsitz

  
2018 wird Vorarlberg den Vorsitz in der Kinder- und Jugendhilfekonferenz übernehmen. Wiesflecker: "Ich freue mich sehr, dass wir hier in die Rolle des Gastgeberlandes kommen".


Vorgaben in UN-Kinderrechtskonvention entscheidend


  
"Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt das Recht des Kindes auf Schutz, Fürsorge und Unterstützung sowie die Kontinuität in der Erziehung fest", führte die Tiroler Landesrätin Christine Baur aus. Wenn das Wohl eines Kindes ernstlich gefährdet ist, so kann der Kinder- und Jugendhilfeträger dringende Maßnahmen der Pflege und Erziehung bis zur gerichtlichen Entscheidung selbst treffen. In diesen Fällen ist die Kinder- und Jugendhilfe vorübergehend allein mit der Obsorge betraut.


   "Für die Entwicklung eines Kindes, insbesondere eines Kleinkindes, ist es ganz wichtig, Sicherheit und Perspektiven zu haben", betonte Baur, die sich daher gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen für beschleunigte Verfahren ausgesprochen hat. Dabei sei auch eine intensivere Kooperation zwischen Pflegschaftsgerichten, der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Eltern notwendig. "Eltern können während des Verfahrens Aufträge zur Verbesserung ihrer Lebenssituation erhalten, die durch entsprechende Hilfestellungen unterstützt werden. Auch für den Zeitraum einer vorläufigen Obsorgeregelung sollten die Kontakte zwischen Eltern und Kindern geregelt werden", forderte Landesrätin Baur.

Kindeswohl als wichtigstes Kriterium bei Entscheidungen über die Obsorge


   Hat sich die Situation in der Herkunftsfamilie soweit stabilisiert, dass leibliche Eltern bei Gericht eine Rückführung ihres Kindes beantragen, muss das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Rechtsprechung rücken, d.h. es müssen vom Gericht spezielle Kriterien im Sinne des Kindeswohls geprüft werden. "Dabei sind die Dauer des Pflegeverhältnisses, das Alter und die Verfassung des Kindes, aber auch der Wille des Kindes zur Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu berücksichtigen. Vor allem die Integration des Kindes in die Pflegefamilie und die Bindungserfahrung, wie auch bisher stattgefundene Beziehungsabbrüche müssen in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden", ist Landesrätin Baur überzeugt.


   Für das Land Kärnten hat die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner mit 1. Jänner 2018 eine eigene Fachstelle zum Kinderschutz eingerichtet. "Die vordringliche Aufgabe wird es sein, die verschiedenen Systeme wie Gesundheitsbereich, Bildung, Exekutive etc. für den Bereich des Kinderschutzes zu sensibilisieren", stellte Landeshauptmann-Stellvertreterin Prettner klar.


   "Wir werden auch der Empfehlung der ARGE KJH – den in einer Bundesländer-Arbeitsgruppe erarbeiteten Leitfaden für die aktivierende Elternarbeit – umsetzen. Es gilt, in diesem Zusammenhang auch die Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe gut im Blick zu haben und für alle Kinder und Familien flächendeckend im ganzen Bundesland die im Gesetz festgelegten notwendigen Schutz- und Unterstützungsangebote auf hohem fachlichen Niveau sicherzustellen", resümiert Landesrätin Wiesflecker abschließend.

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