Presseaussendung · 24.07.2017 NR-Wahl: Auslandsösterreicher benötigen Eintrag in Wählerevidenz Sofern keine Eintragung vorliegt, kann Aufnahme in die Wählerevidenz bis 24. August 2017 beantragt werden

Veröffentlichung
Montag, 24.07.2017, 10:32 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Nationalratswahl
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Für die Nationalratswahl am Sonntag, 15. Oktober 2017, sind wahlberechtigte österreichische Staatsangehörige mit inländischem Hauptwohnsitz automatisch in die Wählerevidenz eingetragen. Auslandsösterreicherinnen und
-österreicher, die wählen wollen, müssen in der Wählerevidenz eingetragen sein. Sofern keine Eintragung vorliegt, können sich Auslandsösterreicherinnen und
-österreicher bis spätestens 24. August 2017 eintragen lassen, um das Wahlrecht für diese Nationalratswahl zu erlangen. Nähere Informationen dazu siehe auf www.vorarlberg.at/wahlen.

Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 190/2017 wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat kundgemacht. Darin wurde als Wahltag der 15. Oktober 2017 und somit als Stichtag der 25. Juli 2017 bestimmt.

Aktives Wahlrecht
  
  
Wahlberechtigt sind bei der Nationalratswahl alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Zudem müssen diese Personen am Stichtag in einer Gemeinde Österreichs mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und in der Wählerevidenz eingetragen sind. Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und -bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sind bei der Nationalratswahl nicht wahlberechtigt.

   Im Ausland lebende österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um das aktive Wahlrecht zu erlangen. Sofern bisher kein Gebrauch von der Möglichkeit der Eintragung gemacht wurde oder die Zehn-Jahres-Frist für die Eintragung verstrichen ist, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die jeweilige Wählerevidenz spätestens bis zum 24. August 2017 gestellt werden, um das Wahlrecht für diese Nationalratswahl zu erlangen.

Wahl-Hotline des Landes

  
Für nähere Auskünfte zur Nationalratswahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Auch per E-Mail an wahlinfo@vorarlberg.at werden Fragen zur Wahl entgegengenommen. Weitere Informationen siehe auf www.vorarlberg.at/wahlen.

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