Presseaussendung · 16.09.2014 Vorarlberg hat Verlängerung der Schwellenwerteverordnung erkämpft Verordnung wird erstmals um zwei Jahre verlängert; LH Wallner und LSth. Rüdisser: Hält Aufträge im Land und schafft wichtige Impulse für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Veröffentlichung
Dienstag, 16.09.2014, 10:59 Uhr
Themen
Wirtschaft/Vergabewesen/Wallner/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren stets mit Nachdruck für die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung eingesetzt. Die Landesregierung begrüßt deshalb den Plan der Bundesregierung, die Schwellenwerteverordnung – erstmals um zwei Jahre - bis Ende 2016 zu verlängern. Ein entsprechender Beschluss wurde auf der heutigen (Dienstag, 16. September) Regierungssitzung gefasst. "Das schafft wichtige Impulse für die Wirtschaft aber auch den Arbeitsmarkt", betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.

Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ermöglichen eine Direktvergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu 100.000 Euro, bei einer Bauvergabe in einem nicht-offenen Verfahren bis zu einer Million Euro. "Diese Schwellenwerte haben sich in der Praxis sehr bewährt und dazu beigetragen, rasch und unkompliziert öffentliche Aufträge durch lokale Unternehmen abzuwickeln", betont Landeshauptmann Wallner: "Wir konnten und können dadurch Aufträge im Land halten." Zuvor lagen die Schwellenwerte bei 50.000 bzw. 300.000 Euro.

Impuls für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

  
"Die Schwellenwerteverordnung leistet zudem indirekt auch einen wichtigen Beitrag für den Arbeitsmarkt", betont Landesstatthalter Rüdisser. Daneben habe die Regelung den Verwaltungsaufwand für Länder und Gemeinden reduziert, was sich in Zeit- und Kostenersparnis niederschlage. Rüdisser: "Gerade unsere Klein- und Mittelbetriebe, die mit einem Anteil von beinahe 90 Prozent an der Unternehmensstruktur des Landes das Rückgrat der Vorarlberger Wirtschaft darstellen, profitieren von dieser Regelung."

  
Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2009 wurden allein beim Hochbau Direktvergaben im Umfang von 31,5 Millionen Euro an heimische Unternehmen vergeben und bei den nicht-offenen Verfahren 26,5 Millionen. Macht in Summe 58 Millionen Euro für Bauprojekte, die rascher und kosteneffizient umgesetzt werden konnten.

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