Presseaussendung · 18.07.2014 Wenn zwischen Nachbarn die Funken sprühen…
Gemeindevermittlungsämter in Vorarlberg

Veröffentlichung
Freitag, 18.07.2014, 08:41 Uhr
Themen
Kommunen/Recht/Schlichtung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn, Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen oder Fälle von Ehrenbeleidigung: Für diese und weitere Angelegenheiten im Bereich des Zivilrechts sind seit fast 100 Jahren Gemeindevermittlungsämter in 21 Vorarlberger Kommunen eingerichtet. Gewählte Vertrauenspersonen stehen zur Schlichtung von Streitigkeiten zur Verfügung und können – kostenlos - in Anspruch genommen werden.

Im Vorarlberger Gemeindevermittlungsgesetz wurde das Aufgabengebiet folgendermaßen festgelegt: "Vergleichs-Versuche zwischen streitenden Parteien durch aus der Gemeinde gewählte Vertrauensmänner". Bis heute hat sich das Aufgabengebiet der Gemeindevermittlungsämter nicht wesentlich verändert. Im Bereich des Zivilrechts können von den Vermittlungsämtern wirksame Vergleiche abgeschlossen werden

  •           über Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen (in unbegrenzter Höhe)
  •           in Streitigkeiten über Bestimmungen oder Berechtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder über Grunddienstbarkeiten
  •           in Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und
  •           in Besitzstreitigkeiten.

      
    Die Gemeindevermittlungsämter übernehmen auch Vergleichs- und Vermittlungstätigkeiten bei Ehrenbeleidigungen.

      
    In Vorarlberg gibt es 21 Gemeindevermittlungsämter. Es besteht aus mindestens drei Vertrauenspersonen und einer Ersatzperson. Diese wählen aus ihrer Mitte den Obmann. Die Vertrauenspersonen werden nach Anhörung der Gemeinden von der Landesregierung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Gemeindevermittlungsamt hat den Amtssitz am jeweiligen Wohnort des Obmannes/der Obfrau.

      
    Den Mitgliedern des Vermittlungsamtes steht für die Durchführung von Verhandlungen eine Entschädigung zu. Die Räumlichkeiten werden von der Gemeinde, in der das Vermittlungsamt seinen Sitz hat, zur Verfügung gestellt.

    Bezirk Bludenz:

    1.      Gemeindevermittlungsamt Bludenz, Bürs, Bürserberg, Brand und Nüziders; Sitz derzeit in Bludenz
    2.      Gemeindevermittlungsamt Dalaas, Klösterle, Innerbraz und Lech; Sitz derzeit in Klösterle
    3.      Gemeindevermittlungsamt Nenzing, Ludesch, Thüringen und Bludesch; Sitz derzeit in Thüringen
    4.      Gemeindevermittlungsamt St. Gallenkirch und Gaschurn; Sitz derzeit in St. Gallenkirch
    5.      Gemeindevermittlungsamt Schruns, Tschagguns, Vandans, Stallehr, Lorüns, ST. Anton iM, Bartholomäberg und Silbertal; Sitz derzeit in Schruns
    6.      Gemeindevermittlungsamt Sonntag, Fontanella, Blons, St Gerold, Raggal und Thüringerberg; derzeit Sitz in Sonntag

    Bezirk Bregenz:

    1.        Gemeindevermittlungsamt Bregenz, Hard und Kennelbach; Sitz derzeit in Bregenz
    2.        Gemeindevermittlungsamt Lochau, Hörbranz, Hohenweiler,
             Möggers und Eichenberg; Sitz derzeit in Hohenweiler
    3.        Gemeindevermittlungsamt Alberschwende, Lauterach, Wolfurt, Schwarzach, Buch und Bildstein; Sitz derzeit in Schwarzach
    4.        Gemeindevermittlungsamt Sulzberg, Riefensberg, Doren und Langen bei Bregenz; Sitz derzeit in Langen bei Bregenz
    5.        Gemeindevermittlungsamt Bezau, Andelsbuch, Egg, Schwarzenberg, Reuthe und Bizau; Sitz derzeit in Andelsbuch
    6.        Gemeindevermittlungsamt Au, Schoppernau, Schröcken, Warth, Schnepfau, Mellau und Damüls; Sitz derzeit in Au
    7.        Gemeindevermittlungsamt Hittisau, Krumbach, Lingenau, Langenegg und Sibratsgfäll; Sitz derzeit in Hittisau
    8.        Gemeindevermittlungsamt Mittelberg; Sitz derzeit in Riezlern
    9.        Gemeindevermittlungsamt Höchst, Gaißau und Fußach; Sitz derzeit in Höchst

    Bezirk Dornbirn:

    1.      Gemeindevermittlungsamt Dornbirn und Hohenems; Sitz derzeit in Dornbirn
    2.      Gemeindevermittlungsamt Lustenau; Sitz derzeit in Lustenau

    Bezirk Feldkirch:

    1.      Gemeindevermittlungsamt Feldkirch und Göfis; derzeit Sitz in Rankweil
    2.      Gemeindevermittlungsamt Schlins, Frastanz, Satteins, Schnifis, Dünserberg, Röns und Düns; derzeit Sitz in Schnifis
    3.      Gemeindevermittlungsamt Götzis, Altach, Klaus, Koblach, Mäder, Weiler und Fraxern; derzeit Sitz in Götzis
    4.      Gemeindevermittlungsamt Rankweil, Meiningen, Zwischenwasser, Röthis, Sulz, Viktorsberg, Laterns und Übersaxen; derzeit Sitz in Rankweil

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