Presseaussendung · 15.04.2014 Schulgesetze in der Begutachtung Einsichtnahme und Änderungsvorschläge bis 29. April 2014 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 15.04.2014, 08:50 Uhr
Themen
Schule/Landesgesetze/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat mehrere Gesetzesentwürfe zur Begutachtung versandt, mit denen die aufgrund des Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetzes 2013 erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden. Vorgesehen sind Änderungen im Schulratsgesetz, im Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz und im Schulerhaltungsgesetz. Kern der Reform ist die Auflösung der Bezirksschulräte.

Die Gesetzestexte liegen noch bis Dienstag, 29. April 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

  
Bisher bestanden auf Bundesebene, Landesebene sowie auf Bezirksebene Schulbehörden des Bundes. Diese Behördenstruktur entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, weshalb die Schulverwaltung auf zwei Verwaltungsebenen reduziert und die Bezirksschulräte aufgelöst werden. Deren Aufgaben sollen künftig durch den Landesschulrat wahrgenommen werden.

  
Im Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz erfolgt darüber hinaus eine Anpassung bei den Zuständigkeiten des Schulleiters in Angelegenheiten der Diensthoheit. Künftig wird für die Durchführung der Gefahrenevaluierung nicht mehr der Schulleiter, sondern die Landesregierung als Dienstbehörde zuständig sein.

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