Presseaussendung · 08.07.2011 Einstimmiger Beschluss über neues Skischulgesetz im Landtag
LR Stemer: Qualität im Skischulwesen gewahrt; vertretbarer Kompromiss

Veröffentlichung
Freitag, 08.07.2011, 16:17 Uhr
Themen
Sport/Gesetzgebung/Stemer
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Gestern, Donnerstag, wurde im Vorarlberger Landtag einstimmig die Novelle zum neuen Skischulgesetz beschlossen. Um rechtzeitig vor Beginn der nächsten Wintersaison Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu bekommen, war der Landtagsbeschluss im Juli notwendig, so Landesrat Siegi Stemer.

Eine geänderte Vollzugspraxis der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Verunsicherungen in der letzten Saison und neue Anforderungen führten zu einem Landtagsauftrag im heurigen Frühjahr, das Skischulgesetz zu ändern. "Es können nicht alle restlos zufrieden sein. Die Lösung ist aber ein guter Kompromiss innerhalb mehrer Zielkonflikte. Damit müsste eine Bereinigung der größten Probleme bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Qualität möglich sein", kommentiert Landesrat Stemer das Ergebnis.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Neben den bewährten Skischulen wird es konzessionierte Einzelskilehrer geben.
- Für diese Skilehrer werden die Regelungen bezüglich Konzession, Voraussetzungen, Pflichten, Versicherungen, etc. festgelegt.
- Das Führen der Bezeichnung "Skischule" bleibt den "echten" Skischulen vorbehalten, womit das bewährte Skischulgefüge gesichert ist.
- Skiführer sind zur Führung von Skitouren mit alpinem Schwierigkeitsgrad nur berechtigt, soweit sie aufgrund ihrer Ausbildung und Prüfung dazu qualifiziert sind. Bei der Führung von Skitouren ist künftig auch leichtes Felsklettern erlaubt.
- Anpassungen in der Aufsichtspflicht des Skilehrerverbandes.
- Anpassungen in den Strafbestimmungen.
- Schaffen einer Ausnahmebestimmung für konzessionierte Skilehrer (befristet auf ein Jahr). Eingeschränkt auf Skipisten und ein bestimmtes Skigebiet sollen auch besonders erfahrene Skilehrer ("Landeslehrer") eine befristete Chance erhalten, als konzessionierte Skilehrer tätig werden zu können. Voraussetzung dafür ist neben der Qualifikation als Skilehrer jedenfalls eine langjährige Berufserfahrung in der Erteilung von Skiunterricht in dem Skigebiet, für welches die Konzession beantragt wird. Außerdem ist der Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Umstände, die der vollen Diplomskilehrerausbildung entgegen stehen, erforderlich. Diese Möglichkeit ist nur bis zum 31. Dezember 2012 offen.

Für Auskünfte:
Sportreferat des Landes Vorarlberg, Telefon 05574/511-24305
Vorarlberger Skilehrerverband, Telefon: 05585/7309

 

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com